EnEV und Energieausweis
Wärmedämmung ist heute wichtiger denn je: Aktuell macht der Energieverbrauch durch Wohngebäude in Deutschland fast 50 Prozent aus. Dieser soll mithilfe der Energieeinsparverordnung (EnEV) verringert werden.
Bei Neubauten oder der Erneuerung von Außenbauteilen fordert die EnEV daher den Nachweis des Wärmeschutzes, um den energetischen Zustand des Gebäudes beurteilen zu können. Um den Primärenergiebedarf zu ermitteln, wird das gesamte Gebäude mit seiner Anlagentechnik als Einheit betrachtet – das Ergebnis wird anschließend in einem Energieausweis dokumentiert.
Bei Altbauten, die bis 1965 gebaut wurden, sorgen Energieausweise bereits seit dem 1. Juli 2008 für mehr Transparenz über den Energieverbrauch. Seit Anfang 2009 ist er bei Vermietung und Verkauf auch bei allen anderen Wohngebäuden Pflicht. Für Gewerbebauten und andere Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, sogenannte Nichtwohngebäude, ist er seit Juli 2009 verbindlich.
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