Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Malerbetrieb Henrik Griffin e.K.

§1 Vertragsgrundlage – VOB/B

Für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen des Malerbetrieb Henrik Griffin e.K., Dr.-Zippel-Straße 10, 29683 Bad Fallingbostel, gilt ausschließlich die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) in der jeweils gültigen Fassung.

Die VOB/B wird ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart.
Sie wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht und ist jederzeit unter www.malerbetrieb-griffin.de/vob abrufbar. Auf Wunsch wird die VOB/B zusätzlich in Textform ausgehändigt.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von drei Wochen ab Angebotsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

Der Kostenvoranschlag einschließlich aller Unterlagen ist urheberrechtlich geschützt und bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Mitbewerber, oder eine anderweitige zweckfremde Verwendung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§3 Ausführungsbedingungen / Baufreiheit

Die angebotenen Leistungen sind so kalkuliert, dass bei Ausführung Baufreiheit besteht und die Arbeiten zusammenhängend ohne Unterbrechung erbracht werden können.
Einschränkungen der Baufreiheit, Behinderungen durch andere Gewerke, nicht fertiggestellte Vorleistungen oder sonstige Leistungsstörungen berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Mehrkosten sowie zur Anpassung von Ausführungsfristen gemäß VOB/B.

§4 Vergütung und Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 16 VOB/B zu verlangen. Dies gilt auch für bereitgestellte Materialien, Stoffe oder Bauteile auf der Baustelle.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde und sämtliche Abschlags- sowie Schlusszahlungen fristgerecht geleistet wurden.

§5 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- oder Trocknungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen.

Witterungsbedingte Unterbrechungen verlängern die Ausführungsfristen um die Dauer der Unterbrechung zuzüglich angemessener Organisations- und Rüstzeiten. Die Arbeiten werden bei geeigneten Bedingungen fortgeführt.

§6 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe der VOB/B.

Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung auch als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder
  • der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und diese fruchtlos verstreicht.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

§7 Gewährleistung und Verjährung

Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B.

Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistung. Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgemäßen Gebrauch oder natürliche, insbesondere witterungsbedingte Einflüsse zurückzuführen sind, stellen keine Mängel dar.

§8 Zusätzliche und geänderte Leistungen

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.

Ergeben sich während der Ausführung aus technischen oder baulichen Gründen notwendige Zusatzleistungen, können diese bei dringender Erforderlichkeit auch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeführt werden. Die Vergütung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/B.

§9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§10 Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.